Artikel-Nr: lfu_was_00164
Umsetzung der EG-Kommunalabwasserrichtlinie in Bayern - Lagebericht 2018
Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (EG-Richtlinie 91/271/EWG "Kommunales Abwasser") stellt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche Anforderungen an das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen.Gemäß Artikel 16 der EG-Richtlinie veröffentlichen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten alle zwei Jahre einen Lagebericht und informieren die Öffentlichkeit über den Stand der Beseitigung von Abwasser und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Herausgeber | : | Bayerisches Landesamt für Umwelt |
Erscheinungsjahr | : | 2019 |
Umfang | : | 25 Seiten |
Typ | : | Broschüre |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
: | 4,1 MB |