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REACH und CLP/GHS Informationen für Betreiber von Industrieanlagen und Behörden

Diese Informationsschrift wendet sich an Betreiber von Industrieanlagen, in denen chemische Stoffe verwendet werden, und an Behörden, die mit der Genehmigung bzw. Überwachung dieser Anlagen befasst sind. Seit dem Jahr 2007 setzt die Europäische Union ein neues Chemikalienrecht in Kraft.
Kernstück sind die EG-Verordnungen
- Nr. 1907/2006 über die "Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe" ("REACH") und
- Nr. 1272/2008 über die "Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen" ("CLP").
Diese Vorschriften wirken mittelbar in das Anlagenrecht hinein.
Beispielsweise ist es verboten, einen Stoff entgegen einer Beschränkung nach der REACH-Verordnung zu verwenden.
Außerdem erhebt die Europäische Chemikalienagentur ECHA mittels des Registrierungsverfahrens Informationen über die physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften von Stoffen. Diese veröffentlicht sie auf ihrer Website. Lieferanten von Chemikalien und Erzeugnissen müssen ihre Kunden ausführlicher über die darin enthaltenen Stoffe informieren.
Die vorliegende Schrift zeigt auf, welche chemikalienrechtlichen Aspekte beim Betrieb und bei der Genehmigung von Industrieanlagen zu beachten sind und wie Stoffinformationen genutzt werden können.

Herausgeber  :  Bayerisches Landesamt für Umwelt 
Erscheinungsjahr  :  2013 
Umfang  :  42 Seiten
Typ  :  Broschüre 
Wirtschaft/Unternehmer  :  Ja 
Kommunen/Behörden  :  Ja 
PDF  :  1,0 MB 
 Preis: 0,00 €/Stk

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