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Elektronischer Rechtsverkehr - Wertvolle Tipps für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Ab dem 1. Januar 2022 wird die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für die Anwaltschaft verpflichtend sein. Um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) optimal zu nutzen und die elektronische Kommunikation mit der Justiz effizient und reibungslos zu gestalten, wurden in Abstimmung mit den Rechtsanwaltskammern und dem Anwaltverband in Bayern einige wichtige Empfehlungen zusammengestellt.

Herausgeber  :  Bayerisches Staatsministerium der Justiz 
Erscheinungsjahr  :  2021 
Umfang  :  2 Seiten
Typ  :  Broschüre A5 quer 
PDF  :  0,9 MB