Artikel-Nr: lfu_was_00334
Gewässerrandstreifen und Uferstreifen für Bayerns kleine Gewässer - Merkblatt Nr. 5.1/9
An allen natürlichen Gewässern in Bayern ist ein Gewässerrandstreifen vorgeschrieben, auf dem eine ackerbauliche Nutzung verboten ist. Dieses Merkblatt stellt dar, welche wichtige Funktionen im Naturhaushalt und beim Gewässerschutz Gewässerrandstreifen erfüllen und erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen.Für die Bäche, sogenannte Gewässer 3. Ordnung, sind die Kommunen zuständig. Anhand von konkreten Beispielen wird gezeigt, was die Kommunen tun können, um die gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerrandstreifen ökologisch aufzuwerten. Außerdem werden weitere Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen, vorgestellt. Durch entsprechende Fördermaßnahmen können sich so ökologisch hochwertige Uferstreifen entlang der Gewässer entwickeln.
Herausgeber | : | Bayerisches Landesamt für Umwelt |
Erscheinungsjahr | : | 2023 |
Umfang | : | 49 Seiten |
Typ | : | Merkblatt |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
: | 8 MB |