Artikel-Nr: lfu_abfall_00265
Die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm
Durch die Vorgaben der seit 2017 geltenden Klärschlammverordnung wird die direkte bodenbezogene Verwertung von kommunalem Klärschlamm bedeutend eingeschränkt. Zudem ist für Kläranlagen ab einer Größe von mehr als 50.000 Einwohnerwerten eine Rückgewinnung von Phosphor verpflichtend. Damit geht der Trend weiterhin zur thermischen Verwertung und der Vorbehandlung von Klärschlamm, wie Entwässerung oder Trocknung, kommt eine besondere Bedeutung zu. Der vorliegende Flyer gibt in aller Kürze eine Übersicht über die rechtlichen Vorgaben und die derzeitige Situation bezüglich des Klärschlammaufkommens und seiner Verwertung in Bayern.Herausgeber | : | Bayerisches Landesamt für Umwelt |
Erscheinungsjahr | : | 2022 |
Umfang | : | 2 Seiten |
Typ | : | Faltblatt |
: | 0,6 MB |