Artikel-Nr: lfu_abfall_00208
Freistellung von Behandlungs- und Untersuchungspflichten für Grüngut nach § 10 Abs. 2 BioAbfV
Grüngut darf seit der Novellierung der Bioabfallverordnung nicht mehr unbehandelt und ohne Untersuchungen verwertet werden.Das Infoblatt erläutert, unter welchen Voraussetzungen Kompostier- und Vergärungsanlagen von bestimmten Pflichten der Bioabfallverordnung befreit werden können.
Herausgeber | : | Bayerisches Landesamt für Umwelt |
Erscheinungsjahr | : | 2015 |
Umfang | : | 20 Seiten |
Typ | : | Infoblatt |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
: | 0,2 MB |