Artikel-Nr: lfu_nat_00321
Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) - Arbeitshilfe Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK)
Die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) enthält in den Anlagen 4.1. und 4.2. Maßnahmen zur produktionsintegrierten Kompensation (PIK). In der Arbeitshilfe werden Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen beschrieben, die einer dauerhaften Aufwertung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes dienen. Diese Kompensationsmaßnahmen können produktionsintegriert auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen durchgeführt werden (PIK-Maßnahmen). Es werden naturschutzfachliche Mindestanforderungen, mögliche Biotop- und Nutzungstypen die erreicht werden können und durch die PIK-Maßnahme geförderte Zielarten näher erläutert.Herausgeber | : | Bayerisches Landesamt für Umwelt |
Erscheinungsjahr | : | 2014 |
Umfang | : | 37 Seiten |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
: | 0,9 MB |
Preis:
0,00 €