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Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) - Arbeitshilfe Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK)

Die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) enthält in den Anlagen 4.1. und 4.2. Maßnahmen zur produktionsintegrierten Kompensation (PIK). In der Arbeitshilfe werden Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen beschrieben, die einer dauerhaften Aufwertung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes dienen. Diese Kompensationsmaßnahmen können produktionsintegriert auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen durchgeführt werden (PIK-Maßnahmen). Es werden naturschutzfachliche Mindestanforderungen, mögliche Biotop- und Nutzungstypen die erreicht werden können und durch die PIK-Maßnahme geförderte Zielarten näher erläutert.

Herausgeber  :  Bayerisches Landesamt für Umwelt 
Erscheinungsjahr  :  2014 
Umfang  :  37 Seiten
Wirtschaft/Unternehmer  :  Ja 
Kommunen/Behörden  :  Ja 
PDF  :  0,9 MB