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Das Inklusionsamt in Bayern

In Bayern nimmt das Inklusionsamt beim ZBFS die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem SGB IX wahr. Damit ist das Inklusionsamt für die Sicherung der Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zuständig. Dazu kann es Maßnahmen ergreifen oder Leistungen erbringen, um Arbeitsplätze zu erhalten und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz zu verhindern oder zu beseitigen.

Herausgeber  :  Zentrum Bayern Familie und Soziales 
Erscheinungsjahr  :  Januar 2023 
Umfang  :  2 Seiten
Typ  :  Faltblatt 
Wirtschaft/Unternehmer  :  Ja 
Kommunen/Behörden  :  Ja 
PDF  :  1,5 MB