Artikel-Nr: lfu_lae_00025
Lärmschutz bei der Planung v. Abbauflächen f. Kies, Sand und andere Bodenschätze
Für die Planung von Abbauflächen werden Abstände zu schutzbedürftigen Baugebieten genannt, bei deren Einhaltung i. d. R. keine erheblichen Lärmbelästigungen durch den Abbaubetrieb mehr zu erwarten sind. Ergänzend wird auf mögliche Lärmbelästigungen an den Zufahrtswegen und in Erholungsgebieten hingewiesen.Herausgeber | : | Landesamt für Umweltschutz |
Erscheinungsjahr | : | 2003 |
Umfang | : | 2 Seiten |
Typ | : | Broschüre |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
: | 0,0 MB |