Artikel-Nr: stmgp_gesund_075
Das neue Masernschutzgesetz
Das bundesweit geltende Masernschutzgesetz ist seit dem 1. März 2020 in Kraft. Es sieht eine vielfältige Förderung der Impfprävention vor. Im Zentrum steht der Schutz vor Masern in Gemeinschaftseinrichtungen, -unterkünften sowie in medizinischen Einrichtungen.Herausgeber | : | Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege |
Erscheinungsjahr | : | 2021 |
Umfang | : | 4 Seiten |
Typ | : | Faltblatt/Flyer |
Schüler/Studenten | : | Nein |
Kinder | : | Nein |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
Breite Öffentlichkeit | : | Ja |
: | 388 kB |