Artikel-Nr: 10204000
Das Inklusionsamt in Bayern
In Bayern nimmt das Inklusionsamt beim ZBFS die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem SGB IX wahr. Damit ist das Inklusionsamt für die Sicherung der Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zuständig. Dazu kann es Maßnahmen ergreifen oder Leistungen erbringen, um Arbeitsplätze zu erhalten und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz zu verhindern oder zu beseitigen.Herausgeber | : | Zentrum Bayern Familie und Soziales |
Erscheinungsjahr | : | Januar 2023 |
Umfang | : | 2 Seiten |
Typ | : | Faltblatt |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
: | 1,5 MB |