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Kinderschutz in Bayern - Schematischer Handlungsablauf für Ärztinnen und Ärzte

Liegen gewichtige Anhaltspunkte vor, die das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährden?

Bei Unsicherheiten besteht Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (§§ 8b Abs. 1 SGB VIII, 4 Abs. 2 KKG):

  • Jugendämter;
  • Bayerische Kinderschutzambulanz, die rund um die Uhr über die RemApp (www.remapp.de) und telefonisch unter 089/2180-73011 erreichbar ist;
  • ggf. örtliche Kinderschutzgruppen an Kinderkliniken.

Hilfestellung bieten auch der Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte „Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – Erkennen und Handeln“ (www.aerzteleitfaden.bayern.de) mit Fallbeispielen zu allen Gewaltformen und das umfassende und zertifizierte E-Learning Angebot zum Kinderschutz unter www.fortbildungsakademie-im-netz.de/fortbildungen/kinderschutz.

Herausgeber  :  Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 
Erscheinungsjahr  :  Januar 2023 
Umfang  :  1 Seiten
Typ  :  Infoblatt A4 
PDF  :  0,2 MB