Artikel-Nr: lfu_all_00152
Überwachung von Schiffskläranlagen in Bayern
Seit dem 01.11.2009 ist mit dem CDNI-Übereinkommen die Einleitung häuslicher Abwässer von Fahrgastschiffen in die Wasserstraße verboten und eine Ausstattung der Schiffe mit Abwassersammeltanks oder geeigneten Bordkläranlagen vorgeschrieben. Das Bayerische Landesamt für Umwelt erarbeitet hierzu ein Überwachungskonzept für Schiffskläranlagen auf Fahrgastschiffen für den Vollzug in Bayern. In enger Zusammenarbeit mit der Wasserschutzpolizei werden an verschiedenen Standorten in Bayern Fahrgastschiffe kontrolliert und deren Schiffskläranlage beprobt. Das Infoblatt fasst die wichtigsten Informationen zu Schiffskläranlagen auf Fahrgastschiffen zusammen und zeigt auf, wie man sich als Betroffener am besten auf die Kontrolle vorbereiten und somit eine schnelle Abwicklung unterstützen kann.Herausgeber | : | Bayerisches Landesamt für Umwelt |
Erscheinungsjahr | : | 2018 |
Umfang | : | 2 Seiten |
Typ | : | Infoblatt |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
: | 0,2 MB |