Artikel-Nr: stmuv_vs_030
Verkauf von Feuerwerkskörpern. Was der Einzelhändler beim Verkauf pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien 1 und 2 wissen muss
Dieses Infoblatt weist den Einzelhandel auf die Grundlagen des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) hin, die beim Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen beachtet werden müssen.Dieses Merkblatt wird herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und dem Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern (GARegObb).
Herausgeber | : | StMUV und GARegObb |
Erscheinungsjahr | : | Jan 2018 |
Umfang | : | 6 Seiten |
Typ | : | Merkblatt |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
Breite Öffentlichkeit | : | Ja |
: | 1,0 MB |