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Merkblatt Energieverbrauchskennzeichnung@Internet -Was der Online-Händler beachten muss

Immer mehr Produkte werden über das Internet verkauft. Der Verbraucher soll im Online-Handel die gleiche Möglichkeit haben, sich über ein Produkt anhand des Energielabels und dem Produktdatenblatt über ein gewünschtes Gerätes zu informieren, wie beim Händler vor Ort.
Jeder Händler, der neue Produktmodelle im Internet anbietet, muss die Energieverbrauchskennzeichnungsvorschriften umsetzen.
Das vorliegende Merkblatt gibt detaillierte Informationen darüber, welche Produkte dem geltenden Standard unterliegen und welche rechtlichen Bedingungen im Onlinehandel hinsichtlich der Kennzeichnung der zum Verkauf stehenden Produkte eingehalten werden müssen.
Herausgeber dieses Merkblattes sind das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben (GAA der Regierung von Schwaben).

Herausgeber  :  StMUV und GAA der Regierung von Schwaben 
Erscheinungsjahr  :  2022 
Umfang  :  6 Seiten
Typ  :  Merkblatt 
Wirtschaft/Unternehmer  :  Ja 
Kommunen/Behörden  :  Ja 
Breite Öffentlichkeit  :  Ja 
PDF  :  0,4 MB 
 Preis: 0,00 €/Stk

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