Artikel-Nr: stmuv_vs_032
Merkblatt Energieverbrauchskennzeichnung - Was der Händler beachten muss
Seit fast 20 Jaren müssen zum Beispiel verschiedene elektrische Haushaltsgeräte mit Angaben über den Verbrauch an Energie gekennzeichnet werden. Die Anzahl der Produktgruppen, die zu kennzeichnen sind, hat stetig zugenommen.Das Merkblatt informiert über die Kennzeichnungspflicht im Allgemeinen und welche Pflichen der Händler hinsichtlich der Kennzeichnung des Energiebedarfs der zum Kauf angebotenen Produktgruppen hat.
Herausgeber dieses Merkblattes sind das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben (GAA der Regierung von Schwaben).
Herausgeber | : | StMUV und GAA der Regierung von Schwaben |
Erscheinungsjahr | : | 2017 |
Umfang | : | 2 Seiten |
Typ | : | Merkblatt |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
Breite Öffentlichkeit | : | Ja |
: | 0,2 MB |