Artikel-Nr: stmugv_tier_00004
Das Bestandsbuch
Seit Ende September 2001 sind die Halter von Tieren verpflichtet, ein Bestandsbuch zu führen. Dies gilt für alle Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen. Darunter fallen neben den landwirtschaftlichen Nutztieren z. B. auch Fische in Teichwirtschaften, Bienen, Wild in Gehegen oder Mastkaninchen. Zweck dieses Bestandsbuches ist es, den Verbleib von Tierarzneimitteln bis hin zum Stall nachvollziehbar zu machen.Herausgeber | : | Bay. Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz |
Erscheinungsjahr | : | Januar 2002 |
Umfang | : | 8 Seiten |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
Breite Öffentlichkeit | : | Ja |
: | 0,5 MB |