Artikel-Nr: lfu_luft_00124
Emissionsminderung bei Textilveredlungsanlagen
Der vorliegende Leitfaden wurde in Zusammenarbeit zwischen der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg und dem Bayerischen Landesamt für Umweltschutz sowie Fachleuten aus den betroffenen Textilverbänden (z.B. TVI-Verband, Verband TEGEWA, Verband der Nordwestdeutschen und Baden-Württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie) erstellt und soll den Betreibern von Textilveredlungsanlagen sowie dem für den Vollzug zuständigen umweltschutztechnischen Personal der Behörden als Erkenntnisquelle und Hintergrundinformation zu den Anforderungen der Umweltbereiche Luftreinhaltung und Abfallwirtschaft dienen. Er geht zurück auf das sog. Bausteinekonzept des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) aus dem Jahr 1994. Da sich die Anlagen zur Textilveredlung (Nr. 10.23 des Anhang zur 4. BImSchV) ganz wesentlich von den übrigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagen unterscheiden, wurde damals von einem Arbeitskreis des Unterausschusses Luft/Technik des LAI das Bausteinekonzept zur Emissionsminderung und Emissionsüberwachung zusammen mit den betroffen Verbänden erarbeitet. Aufgrund neuerer Erkenntnisse wurden im Jahr 1999 für den Vollzug in Bayern vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz sog. Muster-Auflagenvorschläge zu Emissionsminderungsmaßnahmen bei Textilveredlungsanlagen auf der Basis des Bausteinekonzepts herausgegeben. Durch die Novellierung der TA Luft im Jahre 2002 sowie durch das BREF (Best Available Techniques Reference Document) "Textilindustrie", Stand August 2002, wurde es jedoch erforderlich, diese Auflagenvorschläge zu überarbeiten. Die diesem Leitfaden anliegenden aktualisierten Auflagenvorschläge sind hierbei spezifisch für die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg.Herausgeber | : | Landesamt für Umweltschutz |
Erscheinungsjahr | : | 2004 |
Umfang | : | 143 Seiten |
Typ | : | Broschüre |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
: | 3,0 MB |