Artikel-Nr: stmuv_natur_023
Meilenstein für den Schutz der Artenvielfalt-So setzen wir das Volksbegehren 'Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern' um
Das Artensterben ist neben dem Klimawandel eine der drängendsten Herausforderungen im Umweltschutz. Der Bayerische Landtag hat zum Schutz der biologischen Vielfalt das Volksbegehren 'Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern' angenommen und unter dem Leitsatz 'Annehmen-Verbessern-Versöhnen' umfangreiche Änderungen, insbesondere des Bayerischen Naturschutzgesetzes, beschlossen. Die neuen gesetzlichen Regelungen sind am 1. August 2019 in Kraft getreten.Mit dem vorliegenden Infobrief informiert das Bayerische Umweltministerium über die wesentlichen Änderungen, die sich aus der Umsetzung des Volksbegehrens und der begleitenden Gesetzgebung ergeben.
Hinweis zur Barrierefreiheit: Die Inhalte des vorliegenden Infoblattes sind unter folgendem Link im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) verfügbar: Volksbegehren 'Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern'
Herausgeber | : | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz |
Erscheinungsjahr | : | September 2019 |
Umfang | : | 4 Seiten |
Typ | : | Sonstige Publikation |
Schüler/Studenten | : | Ja |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
Breite Öffentlichkeit | : | Ja |
: | 170 KB |