Artikel-Nr: lfu_abfall_00188
Anwendung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) für Nachtspeicherheizgeräte
Inzwischen ist klargestellt, dass Nachtspeicherheizgeräte dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) unterliegen. Diese Hinweise zur Anwendung des ElektroG geben öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Abfallbesitzern sowie Rückbau- und Entsorgungsfirmen Empfehlungen für eine ordnungsgemäße Sammlung und Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten.In Form von Fragen und Antworten werden z.B. folgende Themen behandelt:
- Was ändert sich für die Kommunen?
- Annahme von Nachtspeicherheizgeräten an kommunalen Sammelstellen
- Eigenvermarktung
- Was hat der Abfallbesitzer zu beachten?
- Vorschriften zum Arbeitsschutz und Gefahrguttransport
- Verwertungswege
- Rückbau- und Entsorgungsfirmen
Herausgeber | : | Bayerisches Landesamt für Umwelt |
Erscheinungsjahr | : | 2012 |
Umfang | : | 20 Seiten |
Typ | : | Merkblatt |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
Breite Öffentlichkeit | : | Ja |
: | 1,0 MB |