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Neue EU-Chemikalienverordnung REACH - Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Die weit reichenden Neuregelungen des EU-Chemikalienrechts traten am 1. Juni 2007 in Kraft. Am 1. Juni 2008 beginnt die sechsmonatige Vorregistrierung für Altstoffe.
Unternehmen, die die Vorregistrierung verpassen, müssen alle nicht vorregistrierten Stoffe als "Neustoffe" anmelden. Dazu sind viel umfangreichere Prüfungen erforderlich. Etwa 30.000 Chemikalien müssen in den nächsten 11 Jahren registriert werden.
Bereits im Februar 2007 hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die REACH-Infoline eingerichtet.
Bayerischen Unternehmen steht damit eine erste Anlaufstelle zur Verfügung, die weitere Hilfestellungen ausfindig machen kann.
Diese Broschüre ergänzt das Angebot des LGL. Sie zeigt insbesondere die Zuständigkeiten bayerischer Behörden auf.
Diese Publikation ist Band 3 der Schriftenreihe Arbeitsschutz und Produktsicherheit des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Herausgeber  :  Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 
Erscheinungsjahr  :  November 2008 
Umfang  :  28 Seiten
Typ  :  Broschüre 
Reihe  :  Arbeitsschutz und Produktsicherheit 
Wirtschaft/Unternehmer  :  Ja 
Kommunen/Behörden  :  Ja 
Breite Öffentlichkeit  :  Ja 
PDF  :  2,1 MB