Artikel-Nr: stmuv_natur_0007
Naturschutzrecht in Bayern
Im Jahr 2023 wurde das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) 50 Jahre alt. Es wurde 1973 als eines der ersten modernen Naturschutzgesetze Deutschlands erlassen und ist damit ein Vorläufer des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), das 1976 in Kraft getreten ist. Dem BayNatSchG kommt damit eine Schrittmacherfunktion für die Naturschutzgesetzgebung in Deutschland zu.Seit 2010 gilt das BNatSchG in den Ländern grundsätzlich unmittelbar. Bayern hat jedoch von dem verfassungsmäßigen Recht der Länder, vom BNatSchG abzuweichen, sofern nicht allgemeine Grundsätze oder der Artenschutz entgegenstehen, Gebrauch gemacht und damit ein modernes Naturschutzrecht auf Grundlage der bewährten bayerischen Grundsätze ausgestaltet.
Die Broschüre "Naturschutzrecht in Bayern" liegt inzwischen in der vierten Auflage vor. Sie bildet den aktuellen Rechtsstand der für Bayern relevanten Naturschutznormen bis einschließlich Juli 2024 ab. Eine farbig unterlegte Synopse von geltendem Bundes-und abweichendem Landesrecht erleichtert dabei die Orientierung und bietet damit eine übersichtliche Darstellung der bayerischen Rechtslage "aus einer Hand".
Herausgeber | : | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz |
Erscheinungsjahr | : | Juli 2024 |
Umfang | : | 128 Seiten |
Typ | : | Broschüre |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
Breite Öffentlichkeit | : | Ja |
: | 3 MB |