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Rauchwarnmelder retten Leben - Alles schläft, einer wacht

Seit Januar 2013 ist es in Bayern Pflicht, neu gebaute Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Nach einer Übergangsfrist bis Ende 2017 müssen alle Wohnungen und Einfamilienhäuser nachgerüstet und mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Das Faltblatt gibt Informationen zu den gesetzlichen Regelungen, der Installation und den Betrieb von Rauchwarnmeldern.

Herausgeber  :  Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr 
Erscheinungsjahr  :  November 2015 
Umfang  :  8 Seiten
Typ  :  Faltblatt/Flyer 
Breite Öffentlichkeit  :  Ja 
PDF  :  0,4 MB 
 Preis: 0,00 €/Stk

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