Artikel-Nr: stmuv_natur_0025
Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung - Handlungsempfehlungen für Kommunen
Künstliche Beleuchtung beeinflusst maßgeblich unsere Umwelt.
Mit Inkrafttreten zum 1. August 2019 gelten für Lichtemissionen die neuen Vorschriften der Artikel (Art.) 11a Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und Art. 15 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG).
Eingriffe in die Insektenfauna durch künstliche Beleuchtung im bauplanungsrechtlichen Außenbereich
im Sinne des Paragraf (§) 35 Baugesetzbuch (BauBG) sind zu vermeiden.
Dieser Leitfaden behandelt gleichermaßen Straßen- und Wegebeleuchtung, aber auch Außenbeleuchtung
wie Lichtwerbung und die Beleuchtung öffentlicher Gebäude, Fassaden und Schaufenster und gibt praktische Tipps zur Umsetzung.
Dabei steht im Vordergrund, die gute fachliche Praxis so zu optimieren, dass bei der Planung und Umsetzung von öffentlicher Beleuchtung neben der Verkehrssicherheit auch der Mensch und die biologische Vielfalt berücksichtigt werden.
Herausgeber | : | Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz |
Erscheinungsjahr | : | September 2020 |
Umfang | : | 20 Seiten |
Typ | : | Broschüre |
Schüler/Studenten | : | Ja |
Wirtschaft/Unternehmer | : | Ja |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
Breite Öffentlichkeit | : | Ja |
: | 7,7 MB |