Artikel-Nr: 10010154
Biostoffverordnung. Ein Ratgeber für Arbeitgeber und Beschäftigte
Die Bundesregierung hat im Januar 1999 die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen - kurz Biostoffverordnung - erlassen. Sie verpflichtet Arbeitgeber zum Schutz seiner Beschäftigten vor gefährlichen Mikroorganismen. Dabei sind nicht nur Arbeitgeber aus dem Bereich der Biotechnologie oder entsprechender Forschungseinrichtungen angesprochen, sondern auch alle Arbeitgeber aus Bereichen, in denen biologische Arbeitsstoffe zwar vorkommen, die Tätigkeit aber nicht unmittelbar auf die Organismen ausgerichtet ist. Die (zeitlich) erste Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz seiner Beschäftigten vor gefährlichen biologischen Arbeitsstoffen ist die Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung. Insbesondere dabei soll diese Broschüre helfen. In ihr sind die wesentlichen Veränderungen der Biostoffverordnung, die am 01.01.2005 in Kraft getreten sind, berücksichtigt.Herausgeber | : | Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen |
Erscheinungsjahr | : | November 2006 |
Umfang | : | 20 Seiten |
Typ | : | Broschüre A4 |
: | 0,4 MB |