Artikel-Nr: 06002010
TV-L - Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
Seit dem 1. November 2006 gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern ein neues Tarifrecht: Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) löst den in die Jahre gekommenen Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) ab. Der TV-L schafft die Grundlage für ein modernes und leistungsorientiertes Tarifrecht und vereinheitlicht die bislang getrennten Tarifwerke für Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellte.Herausgeber | : | Staatsministerium der Finanzen |
Erscheinungsjahr | : | Oktober 2006 |
Umfang | : | 24 Seiten |
Typ | : | Broschüre A4 |
Kommunen/Behörden | : | Ja |
: | 0,2 MB |